Warum eine Stiftung?
Die sinkenden Einnahmen durch die Kirchensteuer hängen hauptsächlich von der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen ab. Nach einer Prognose der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) wird sich die Zahl der Evangelischen bis zum Jahr 2030 um ein Drittel verringern, die Finanzkraft wird sich im selben Zeitraum halbieren.
Die Einnahmen aus der Kirchensteuer reichen nicht mehr aus, um alle kirchenmusikalischen Konzerte, jede Sanierung oder jede notwendige Stelle in der Kirchengemeinde zu finanzieren.
Die Erträge aus dem Stiftungsfonds helfen langfristig, denn eine Stiftung denkt nicht nur an heute – sie sorgt für morgen und übermorgen. Ihre Wirksamkeit hängt dabei ganz wesentlich von der Höhe des Stiftungsvermögens ab. Denn dieses Vermögen wird nicht ausgegeben: Es soll auf dem Geldmarkt arbeiten und Zinsen und Erträge erwirtschaften. Diese kommen dann uneingeschränkt der aktuellen Arbeit in den evangelisch – reformierten Kirchengemeinden Falkenhagen und Elbrinxen zugute. So hilft die Stiftung dauerhaft – Jahr für Jahr. Wer unseren Stiftungsfonds zustiftet, unterstützt unsere Kirchengemeinden auf Dauer.
Was wird gefördert?
Der Kirchenvorstand beschließt nach der Ausschüttung der Erträge, welchem Bereich der kirchengemeindlichen Arbeit das Geld zugewiesen wird. Er hat sich dabei an dem Stiftungszweck zu orientieren. Bis März jeden Jahres hat er einen Rechenschaftsbericht zu erstellen, ob die Erträge satzungsgemäß ausgeschüttet wurden.
Bereiche, die durch die Stiftung begünstigt werden können sind z.B.:
So können Sie helfen:
Mit einer Spende:
Jede Zuwendung unterhalb von 200 Euro wird als Spende gewertet und kommt unserer Kirchengemeinde zu 100 Prozent zu Gute. Im Sinne des Stiftungszweckes sind Spenden zeitnah zu verwenden.
Mit einer Jubiläums- oder Geburtstagssammlung:
Sie haben im Grunde alles, aber ein Fest oder ein Jubiläum steht an. Wie soll man es mit den Geschenken halten? Wie wäre es, wenn Sie anlässlich Ihres Geburtstages, Ihres Jubiläums oder ihres Festes eine Gabe für den Stiftungsfonds der Evangelisch - reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen / Falkenhagen erbitten würden? So bleibt eine Erinnerung, an der sich Schenkende und Beschenkte über den Tag hinaus erfreuen können - und außerdem hilft es der Kirchengemeinde auf Dauer.
Werden Sie Zustifter:
Mit einem Betrag von mindestens 200 Euro können Sie die Kapitaldecke des Stiftungsfonds der Evangelisch - reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen / Falkenhagen stärken. Je höher das Kapital, umso höher die Erträge, die zum Ende des Jahres zu 100 Prozent in unsere Kirchengemeinde fließen - und das Jahr für Jahr. So hilft Ihre Gabe nicht nur einmalig, sondern auf Dauer.
Mit einem Vermächtnis:
Wenn Sie den Wunsch haben, Ihre Kirchengemeinde auch über den Tod hinaus zu fördern, dann können Sie unseren Stiftungsfonds mit einem Vermächtnis bedenken.
Zustiften können Sie auf folgendes Konto:
Für die evangelisch - reformierte Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen:
IBAN DE34 3506 0190 2000 0580 10
BIC GENODED1DKD bei der KD Bank Dortmund
mit dem Vermerk: Stiftungsfonds evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen
Wenn Sie Fragen zu dem Stiftungsfonds unserer Gemeinde haben, dann wenden Sie sich bitte an:
Pfarrer Leweke Tel.: 05283 / 948081
Mail: dietmar.leweke(at)gmx.de
oder an die „Evangelische Gemeindestiftung“, Leopoldstr. 27, 32756 Detmold:
Anja Halatscheff, Tel.: 05231/976-726, E-Mail: info(at)ev-stiftung-lippe.de
Stiftungszweck
Der Stiftungszweck der Evangelischen Gemeindestiftung Lippe:
(1) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr.1 Abgabenordnung für die Verwirklichung gemeindlicher und sonstiger kirchlicher Zwecke, sowie der Zwecke der Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe - im Rahmen der diakonischen Arbeit der Kirchengemeinden der Lippischen Landeskirche und ihrer Einrichtungen. Maßgeblich sind die Grenzen der Lippischen Landeskirche und ihrer Kirchengemeinden und der Wirkungskreis der Einrichtungen zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung. Weiterer Zweck ist die Förderung der Jugendhilfe und mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Abgabenordnung. Die Beschaffung von Mitteln für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt sind. Darüber hinaus kann die Stiftung im Rahmen der oben angeführten Zwecke eigene Projekte, Initiativen und Veranstaltungen unmittelbar selbst durchführen.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung).
(2) Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
Unterstützung der Weitergabe des Evangeliums
Unterstützung der Arbeit mit älteren Menschen
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
Unterstützung gemeindenaher Diakonie
Unterstützung der Kirchenmusik
Unterstützung der Substanzerhaltung der evangelischen Kirchen, insbesondere die in der Denkmalsliste nach dem Denkmalsschutzgesetz Nordrhein Westfalen eingetragen sind.
(3) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.
(4) Die Stiftung kann als Treuhänderin die Verwaltung anderer unselbständiger Stiftungen übernehmen, die gleichartige Zwecke verfolgen. Die Verwaltungstätigkeit kann nur unentgeldlich erfolgen.
Autor: leweke -- 04.01.2021; 12:55:38 Uhr
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Die Höhe der Kapitaleinlage in der ev. Gemeindestiftung Lippe für den Stiftungsfonds der ev. - ref. Kirchengemeinde Falkenhagen betrug - jeweils am 31. Dezember:
2012: 5.387,10 €
2013: 6.851,69 €
2014: 7.924,77 €
2015: 9.619,54 €
2016: 11.651,67 €
2017: 14.803,57 €
2018: 15.931,65 €
2019: 16.729.15 €
2020: 18.134,53 €
Stand 31.12.
Neue Zustiftung:
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Der Stiftungsfonds in Elbrinxen verzeichnete - jeweils zum 31. Dezember - eine Einlage in Höhe von:
2012: 5.000 Euro
2013: 7.140,80 Euro
2014: 9.222,61 Euro
2015: 12.702,54 Euro
2016: 15.251,67 Euro
2017: 17.516,99 Euro
2018: 19.630 Euro
2019: 21.967,42 Euro
2020: 22.554,11 Euro
Stand: 31.12.
Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen
40.688,64
2021: 42.675,87 €
2022: 45.643,66 €
2023: 60.026,75 €
Neue Zustiftung:
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Seit Anfang des 13. Jahrhunderts stehen unsere Kirchen an diesen Stellen. Die Dorfkirche Elbrinxen ist nach der Kilianskirche die älteste im Stadtgebiet. Seit 1247 (vermutlich aber schon früher) steht in Falkenhagen eine Klosterkirche. Beide Kirchen sind seit Jahrhunderten:
Das alles sind unsere Kirchen. Das alles sollen sie uns für die Zukunft bleiben. Das alles können sie nur sein, wenn Leben in ihnen ist und Menschen sie so vielfältig nutzen. Das alles ist nur möglich, wenn wir sie erhalten. Wenn wir sie mit Leben füllen und wenn wir auch die Mauern erhalten, die uns das alles bieten.
Unsere Kirchen sind uns etwas wert!
Deshalb füllen wir sie mit Leben. Deshalb wollen wir sie unterhalten. Deshalb werden wir es uns etwas kosten lassen, sie zu unterhalten. Helfen Sie uns dabei.
Mit Ihrer Unterstützung bei unserem Stiftungsfonds.
Und natürlich mit Ihren Ideen,
mit Ihrer Freude und mit Ihren Sorgen,
mit denen Sie unsere Kirche mit Leben erfüllen.