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Der Kirchenvorstand

Die evangelische Kirche ist nach einem demokratischen Verständnis aufgebaut. Die kleinste Einheit ist die Kirchengemeinde, sie ist jeweils Körperschaft öffentlichen Rechtes. Alle Belange innerhalb der Gemeinde regelt der Kirchenvorstand als oberstes Gremium. Er wird von den Gemeindegliedern auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die gewählten Männer und Frauen werden durch den/die Vorsitzende(n) im Gottesdienst in ihre Ämter eingeführt. Die Aufgabe des Kirchenvorstandes (geregelt im Kirchengemeindeverfassungsgesetz) sind z. B.: das Recht der Pfarrerwahl, die Verwaltung des Vermögens, die Finanzwirtschaft (Abnahme der Jahresrechnungen und Erstellung der Haushaltspläne), Verwaltung der Immobilien. Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde und vertritt sie nach außen. Der Kirchenvorstand regelt die Schwerpunkte der Gemeindearbeit und entscheidet über die Anstellung haupt- und nebenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Die Anzahl der Kirchenältesten hängt von der Größe einer Gemeinde ab. In einer Kirchengemeinde mit einer Pfarrstelle dürfen es nicht mehr als 16 und nicht weniger als 6 sein. In Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrstellen dürfen es bis zu 24 Kirchenälteste sein. Innerhalb dieses Rahmens legt der amtierende Kirchenvorstand die genaue Anzahl vor der Wahl durch Beschluss fest. Pfarrstelleninhaber gehören durch ihr Amt dem Kirchenvorstand automatisch mit Stimmrecht an.

Zum / zur Kirchenältesten gewählt werden kann jede/r, der/die Glied der evangelischen Kirche ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die obere Altersgrenze liegt bei 75 Jahren. In seiner konstituierenden Sitzung wählt sich das Gremium eine/n Vorsitzende/n und Vertreter, die die Kirchengemeinde in der Klasse vertreten. Der Kirchenvorstand soll monatlich einmal tagen. Einberufen werden die Sitzungen unter Angabe der Tagesordnung. Der Kirchenvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

Der Kirchenvorstand der evangelisch - reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen setzt sich folgendermaßen zusammen:

Bianca Begemann, Winkhausen; Kerstin Bieling, Elbrinxen; Andrea Böhm, Falkenhagen; Nadine Gerstung, Rischenau; Olga Heukrodt, Rischenau, Frank Jakob, Hummersen; Bianca Lindhorst, Henkenbrink; Lothar Oesterhaus, Elbrinxen; Elke Schröder, Elbrinxen, Britta-Kristin Thater-Mattke, Niese, Annette Tintel, Elbrinxen. Den Vorsitz hat Britta Thater Mattke inne, Stellvertreterin ist Annette Tintel.

 

Ehrenamtlich tätig – Mitglied im Kirchenvorstand

Vom Gottesdienst über den Kirchen- und Gospelchor, die Jugendgruppe und den Frauenkreis bis hin zur Internetseite – wir bewegen Gemeinde und suchen Menschen, die Freude daran haben, mitzumachen bei der Gestaltung unseres vielfältigen Gemeindelebens: Wir suchen Menschen für den Kirchenvorstand!

Für das Leben unserer Gemeinde ist dieses Gremium unverzichtbar – die Kirchenältesten leiten die Gemeinde gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer.

Der Kirchenvorstand hat eine Vielfalt an Aufgaben. Zum Beispiel legen die Kirchenältesten die Schwerpunkte der Gemeindearbeit fest (Gottesdienste, Diakonie, Kirchenmusik, Jugendarbeit, etc.), vertreten die Gemeinde in der Öffentlichkeit, haben die Aufsicht über das Gemeindevermögen und die Immobilien, gewinnen und fördern Ehrenamtliche.

Jedes Mitglied kann in Ausschüssen, die dem Kirchenvorstand zugeordnet sind, seine Begabungen, Kompetenzen oder Kenntnisse mit einbringen. Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit im Bau- oder Finanzausschuss, im Personalausschuss oder im ökumenischen Partnerschaftsausschuss – vieles ist denkbar und möglich. Sie können in den Kirchenvorstand gewählt werden, wenn Sie Mitglied der Gemeinde und mindestens 18 Jahre alt sind. Auch Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren haben die Möglichkeit, sich an der Gemeindeleitung zu beteiligen. Der Kirchenvorstand soll ein Mitglied in diesem Alter als beratendes Mitglied berufen.

Können Sie sich die Mitarbeit im Kirchenvorstand vorstellen? Darüber freuen wir uns! Wenden Sie sich gerne für weitere Informationen an die Gemeindebüros oder Kirchenvorstandsmitglieder.



Autor: leweke -- 02.08.2024; 14:36:46 Uhr

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