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Schutzkonzept sexualisierter Gewalt der ev.ref.Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen

Schutzkonzept sexualisierter Gewalt

der ev.ref.Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen

 

Einleitung und Leitbild:

 

Wir vertrauen der Liebe Gottes,

wie sie uns in der Bibel versprochen wird.

Wir bekennen unseren Glauben.

Wir feiern Gottesdienst.

Wir erfahren die Liebe Gottes,

die uns über unsere Grenzen hinausführt

Wir vertrauen der Liebe Gottes,

wie sie uns in der Bibel versprochen wird.

Wir bekennen unseren Glauben.

Wir feiern Gottesdienst.

Wir erfahren die Liebe Gottes,

die uns über unsere Grenzen hinausführt.

 

Wir kommen aus einer Geschichte,

die das Leben der Menschen in unserer Region prägt.

Wir bieten Menschen in Lippe eine Heimat.

Wir sind eine Kirche, die sich von den Gemeinden her aufbaut.

Wir gestalten unseren Gottesdienst vielfältig.

Wir stellen uns der Vielfalt von Glaubens- und Lebensformen.

Wir bieten Menschen Orientierung.

Wir geben Menschen Hilfe und Halt, Trost und Beistand.

Wir verknüpfen unterschiedliche Erfahrungen, Kompetenzen und Wissen miteinander.

Wir setzen uns ein für Frieden, Gerechtigkeit und

die Bewahrung der Schöpfung.

 

Als Kirchengemeinde der Lippischen Landeskirche nehmen wir den Schutz von Kindern, Jugendlichen und allen weiteren Schutzbefohlenen besonders ernst.

Deshalb haben wir auch die Pflicht, sie vor jeder Form von Grenzüberschreitungen, Übergriffen, Missbrauch und Gewalt bestmöglich zu schützen.

Die besondere Würde des Menschen resultiert nach biblischem Verständnis daraus, dass er als Gottes Ebenbild geschaffen wurde: In jedem Menschen begegnet uns ein Bild Gottes. Gott schützt und behütet die Schwachen, Rechtlosen, Unterdrückten. Die Bibel ist voller Geschichten, die dieses Handeln Gottes illustrieren. Und schließlich legt sich das Doppelgebot der Liebe wie ein Schutzmantel um menschliche Beziehungen und gibt ihnen eine eigene Würde. Wenn Menschen also erwarten, dass unsere Kirchengemeinde ein Schutzraum ist, dem Menschen sich und andere getrost anvertrauen können, ist diese Erwartung angemessen.

 

Dies gilt in besonderer Weise gerade auch für Kinder, Jugendliche und weitere

Schutzbefohlene.

Deshalb achten die Mitarbeiter*innen unserer Gemeinde darauf, ihnen Achtung, Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen.

Dies bedeutet:

 

• Wir achten ihre Rechte, Unterschiedlichkeit und individuellen Bedürfnisse.

• Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für ihre Themen und             Probleme.

• Wir vertrauen auf die Aufrichtigkeit von Menschen insbesondere auch auf die Aufrichtigkeit von Kindern, Jugendlichen und allen weiteren Schutzbefohlenen.

• Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.

• Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.

• Wir sind offen für Feedback und Kritik und betrachten sie als Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.

Sexuelle Grenzverletzungen gleich welcher Art dürfen nicht bagatellisiert und ignoriert werden. Sie verletzen die Würde und den Schutz von Menschen.

Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sollen in unserer Kirchengemeinde einen sicheren Lebensraum finden.

 

Personalverantwortung:

 

Der Kirchenvorstand regelt die Fragen in der Kirchengemeinde. Er ist Arbeitgeber und Ansprechpartner, verantwortliches Gremium für Fragen der Fortbildung und für Fragen sowie Probleme im Gemeindeleben.

Die ev.-ref. Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen stellt nur Mitarbeiter*innen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein, die ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Das erweiterte Führungszeugnis wird alle 3-5 Jahre aktualisiert. Vor der Einstellung erwarten wir die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung, Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen nur in angemessener Weise zu begegnen und ihnen den Schutzraum in körperlichen und sexuellen Fragen zu lassen, den sie brauchen. Eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung erwarten wir auch von Mitarbeiter*innen, die unser Team ehrenamtlich verstärken.

Der Kirchenvorstand bestimmt ein Mitglied als Ansprechpartner*innen in Fragen sexueller Gewalt. Diese Person ist durch Gemeindebrief und Internetseite bekannt zu machen.

Der Kirchenvorstand bietet den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit zur Fortbildung in Fragen von sexueller Gewalt.

Wir sehen die Bedeutung der Schulungen und sorgen dafür, dass unsere Mitarbeiter*innen über das jeweils aktuelle Schulungsangebot der Landeskirche informiert werden und es entsprechend ihrer Mitarbeit in unserer Gemeinde wahrnehmen.

 

Unser Kirchenvorstand:

 

• wird in regelmäßigen Abständen besprechen, welche unserer Mitarbeiter*innen in welchen Bereichen geschult werden müssen;

• informiert durch eine von ihm gesondert bestimmte Person die Mitarbeiter*innen darüber, dass und an welchen Schulungen sie teilnehmen müssen und welche Schulungen die Lippische Landeskirche im Rahmen von Hinschauen -Helfen - Handeln anbietet;

• führt eine Mitarbeiter*innenliste durch eine von Ihm gesondert bestimmte Person aus der hervorgeht, welche Mitarbeiter*innen wie geschult werden müssen und wann geschult wurde! Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Verantwortlich für die Schulungsliste der Mitarbeiter*innen sowie die Informationsweitergabe der Schulungsangebote für die Mitarbeiter*innen ist in unserer Gemeinde die jeweilige Büroangestellte, im Moment ist das Frau Silke Wienke.

 

Im Verdachtsfall sind zunächst die Ansprechpartner*innen des Kirchenvorstandes in Kenntnis zu setzen. Eine Weiterleitung an die entsprechenden Stellen im Landeskirchenamt bzw. im Kinderschutzbund wird veranlasst.

 

Verhaltenskodex:

 

Der Verhaltenskodex unserer Kirchengemeinde hat das Ziel,

  • eine Haltung zu fördern und eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, die getragen sind von Wertschätzung, Aufrichtigkeit und Transparenz;
  • Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene vor Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch zu schützen;
  • Mitarbeiter*innen Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen und Bereichen zu geben und vor falschem Verdacht zu schützen;
  • den professionellen Umgang mit Nähe und Distanz persönlich und im Team zu reflektieren und damit die Qualität der Gemeindearbeit zu verbessern;
  • das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt in der Gemeinde wachzuhalten;
  • potentielle Täter*innen abzuschrecken.

 

Gestaltung von Nähe und Distanz:

 

In der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz notwendig. Die Beziehungsgestaltung muss dem Arbeitsfeld entsprechen und stimmig sein. Die Mitarbeiter*innen achten darauf, dass keine emotionalen oder körperlichen Abhängigkeiten entstehen. Die Verantwortung für die Gestaltung von Distanz und Nähe liegt bei den Mitarbeiter*innen, nicht bei den betreuten Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen.

Einzelgespräche finden nur in dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.

Haupt- und ehrenamtliche Betreuende führen mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen keine Gespräche über ihr Intimleben oder ihre eigenen persönlichen Belastungen.

Mit Kontakten im pädagogischen Alltag, bei denen es zu einer 1:1 Situation kommt, wird transparent im Mitarbeiter*innenteam sowie gegenüber den Sorgeberechtigten umgegangen.

Kein Kind, Jugendlicher oder Schutzbefohlener darf besonders bevorzugt, benachteiligt, belohnt oder sanktioniert werden.

Verwandtschaftsverhältnisse und Privatbeziehungen zu betreuten Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen bzw. deren Familien sind einer anderen Person im Team offenzulegen.

Die mit Worten oder Körpersprache ausgedrückten individuellen Grenzempfindungen von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen werden ernstgenommen, respektiert und keinesfalls abfällig kommentiert.

Mitarbeiter*innen besprechen ihre privaten Sorgen und Probleme nicht mit den betreuten Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

 

Angemessener Körperkontakt:

 

Körperliche Berührungen gehören zum alltäglichen Umgang. Wir achten darauf, dass Körperkontakt altersgerecht und der jeweiligen Situation angemessen ist. Er setzt die freie und in besonderen Situationen auch die erklärte Zustimmung von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen voraus.

Der ablehnende Wille ist grundsätzlich zu respektieren. Wird Körperkontakt zugelassen, muss das Bedürfnis stets von den Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen ausgegangen und in der Situation pädagogisch angemessen sein. Mitarbeiter*innen dürfen keinesfalls eigene Bedürfnisse nach Nähe im Rahmen ihrer Mitarbeit ausleben.

Für die Wahrung angemessener Grenzen sind immer die Mitarbeiter*innen verantwortlich, auch wenn Impulse von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen nach viel Nähe ausgehen sollten. Mitarbeiter*innen sensibilisieren das Kind dann für die Situation und suchen das Gespräch mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten.

Mitarbeiter*innen suchen keinen unangemessenen Hautkontakt. Ebenso ist es ihnen nicht erlaubt, Kinder, Jugendliche bzw. Schutzbefohlene zu küssen.

Niemand wird überredet oder unter Druck gesetzt, etwas zu tun, was sie oder er nicht möchte. Spiele, Aktionen und Übungen werden so gestaltet, dass keine Angst gemacht wird und alle die realen Möglichkeiten haben, sich Berührungen zu entziehen, wenn sie es möchten.

Bei Tobe- und Fangspielen haben die Mitarbeiter*innen darauf zu achten, dass die persönlichen Grenzen von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen geachtet werden.

Mutproben und Rituale, die Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen Angst machen oder sie bloßstellen, sind grundsätzlich untersagt. Auch bei Nachtwanderungen ist darauf zu achten, dass Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene nicht in Angst und Schrecken versetzt werden.

Überschreiten Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene Grenzen im Umgang mit anderen Teilnehmenden, sorgen die Mitarbeiter*innen direkt für die Einhaltung der Grenzen.

 

Körperliche Nähe ist angemessen, wenn:

 

  • Mitarbeiter*innen sich damit keine eigenen Bedürfnisse nach körperlicher Nähe erfüllen.
  • die körperliche Nähe den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes bzw. des*r Jugendlichen oder Schutzbefohlenen zu jeder Zeit entspricht und von ihnen ausgeht
  • Mitarbeiter*innen insgesamt über eine sensible Wahrnehmung verfügen und das Kind bzw. den*die Jugendliche*n oder Schutzbefohlene*n weder manipulieren noch unter Druck setzen

 

 

 

 

Sprache, Wortwahl und Kleidung:

 

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst irritiert, verletzt oder gedemütigt werden. Bemerkungen und Sprüche, aber auch sexuell aufreizende Kleidung von Mitarbeiter*innen können zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beitragen. Dies wollen wir verhindern.

Die Mitarbeiter*innen unserer Gemeinde verwenden deshalb in keiner Form der Begegnung mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen eine sexualisierte Sprache oder Gestik, ebenso keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen. Sie dulden dies auch nicht unter den Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

Die Mitarbeiter*innen sprechen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene mit ihrem Namen und nicht mit Spitz- oder Kosenamen an. Übliche Abkürzungen sind tolerabel.

Die Mitarbeiter*innen achten darauf, dass sie während ihrer beruflichen Tätigkeit keine Kleidung tragen, die zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beitragen.

Die Mitarbeiter*innen tragen blickdichte Kleidung; der Oberkörper der Mitarbeiter*innen bleibt bekleidet, tiefe Ausschnitte werden vermieden.

 

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken:

 

Unsere Mitarbeiter*innen pflegen keine privaten Internetkontakte mit den ihnen in unserer Gemeinde anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Dies schließt Kontakte über Messenger Dienste mit ein. Zulässig sind lediglich Kontakte, die zur Ausübung der gemeindlichen Tätigkeit notwendig sind oder die wegen verwandtschaftlicher Verhältnisse bzw. über die Gemeindearbeit als gegeben anzusehen sind.

Die Mitarbeiter*innen nehmen nicht über ihre private Mailanschrift, sondern nur über Telefonnummern und Emailadressen der Gemeinde Kontakt zu Kindern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen und deren Sorgeberechtigten auf. Die Nutzung ihrer privaten Accounts (zum Beispiel bei Facebook, Instagram und WhatsApp) im privaten Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist hauptamtlichen Mitarbeiter*innen grundsätzlich untersagt. Die Nutzung ihrer privaten Accounts im Kontakt mit den Erziehungsberechtigten ist für Absprachen erlaubt.

Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne des Jugendschutzes und eines respektvollen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden.

Die Nutzung, der Einsatz und die Verbreitung von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornografischen Inhalten sind Mitarbeiter*innen verboten.

Wir respektieren, wenn Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen bedarf ihrer Zustimmung und der ihrer Sorgeberechtigten. Sie dürfen weder in unbekleidetem Zustand noch in anzüglichen Posen gefilmt oder fotografiert werden.

 

Umgang mit Tabak und Alkohol:

 

Unsere Mitarbeiter*innen achten das Jugendschutzgesetz. Rauchen ist unter 18 Jahren verboten. Bier und Wein dürfen erst ab 16 Jahren getrunken werden. Der Konsum von Schnaps und anderen harten alkoholischen Getränken ist erst ab 18 Jahren gestattet.

Sowohl unsere haupt- als auch unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen haben Vorbildfunktion. Dies gilt auch für Alkohol und Tabakkonsum. In den Räumen der ev.ref. Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen ist rauchen und trinken grundsätzlich untersagt.

Beachtung der Intimsphäre:

 

Wir schützen die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung wird vor Betreten der Schlafräume angeklopft.

Sanitärräume werden in der Regel nicht von Mitarbeiter*innen betreten. Sollte dies in Ausnahmesituationen nicht möglich sein, kündigen Mitarbeiter*innen ihr Betreten deutlich an.

Unsere Mitarbeiter*innen ziehen sich nicht gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen um. Sie nutzen nicht die gleichen Waschräume und schlafen grundsätzlich nicht mit ihnen gemeinsam in einem Zimmer oder Zelt. Gibt es keine getrennten Duschräume, so sind getrennte Duschzeiten einzuführen.

Bei medizinischer Ersthilfe sind die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen zu respektieren. Dabei erklären Mitarbeiter*innen altersentsprechend, welche Versorgungshandlungen notwendig sind. Minderjährige entkleiden sich nur so weit, wie es unbedingt erforderlich ist und werden gegebenenfalls gebremst. Es wird kein Zwang ausgeübt. Unter Umständen sind die Sorgeberechtigten einzubeziehen.

 

Geschenke und Vergünstigungen:

 

Geschenke, Vergünstigungen und Bevorzugungen können, insbesondere wenn sie nur ausgewählten Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen zuteilwerden, ihre emotionale Abhängigkeit fördern. Mitarbeiter*innen sehen von Geschenken und Vergünstigungen ab und achten darauf, niemanden zu bevorzugen. Es werden durch die Mitarbeiter*innen keine Geschenke von (höherem) materiellem Wert angenommen.

 

Erzieherische Maßnahmen:

 

Konsequenzen zielen darauf ab, Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene – möglichst durch Einsicht – von einem unangemessenen Verhalten abzubringen.

Die Disziplinierungsmaßnahmen sollen in direktem Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen und nachvollziehbar sein.

Einschüchterung, Willkür, Unterdrucksetzen, Drohung oder Angstmachen sind ebenso wie jede Form von Gewalt untersagt.

 

Veranstaltungen mit Übernachtung:

 

Veranstaltungen mit Übernachtung, an denen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene teilnehmen, werden von einem gemischtgeschlechtlichen Mitarbeiter*innenteam beziehungsweise einem Erziehungsberechtigten begleitet. Ehrenamtliche unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung. Der Betreuungsschlüssel sollte pro 10 Teilnehmer*innen zwei unterschiedlich geschlechtliche Mitarbeiter*innen vorsehen.

Mitarbeiter*innen übernachten nicht gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Ausnahmen aufgrund besonderer Umstände benötigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten und der Gemeindeleitung.

Es wird getrenntgeschlechtlich übernachtet, dabei gehen wir sensibel mit der Situation um, dass nicht jeder Mensch sich eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnet. Ausnahmen aufgrund besonderer Umstände benötigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten und Betroffenen sowie der Gemeindeleitung.

Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene übernachten nicht in den Privatwohnungen von Mitarbeiter*innen.

 

Umgang mit der Übertretung des Verhaltenskodex:

 

Zu typischem Verhalten von Tätern und Täterinnen gehört die Vertuschung und das Geheimhalten von grenzüberschreitenden oder übergriffigen Handlungen. Um dem entgegenzuwirken, wird Zuwiderhandeln gegen diesen Verhaltenskodex gegenüber dem Mitarbeiter*innenteam und der Gemeindeleitung transparent gemacht.

Alle Mitarbeiter*innen dürfen grundsätzlich auf ihr Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen angesprochen werden. Mitarbeiter*innen dürfen Kinder und Jugendliche nicht zur Geheimhaltung animieren.

Mitarbeiter*innen machen eigene Übertretungen des Verhaltenskodex sowie die von anderen Mitarbeiter*innen gegenüber der Gemeindeleitung transparent. Bei einem begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einem Verstoß gegen das Abstinenzgebot durch andere Mitarbeiter*innen oder Teilnehmer*innen nehmen sie ihre Meldepflicht gem. § 8 KGSsG wahr.

 

Teamarbeit:

 

Wir fördern in unserer Gemeinde Feedbackkultur. Diese drückt sich unter anderem durch die Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber anderen Menschen insbesondere Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen und im Austausch mit anderen Mitarbeiter*innen aus.

 

Selbstverpflichtungserklärung:

 

Gegenüber der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen.

 

Die Arbeit der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, geschieht im Auftrag und Angesicht Gottes. Unsere Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Schutzbefohlenen, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen.

Dies anerkennend wird die folgende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben:

 

  1. Ich verpflichte mich dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene, sowie Mitarbeiter*innen zu erhalten und/oder zu schaffen.

 

  1. Ich verpflichte mich, alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, sowie Mitarbeiter*innen, sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden.

 

  1. Ich verpflichte mich, die individuellen Grenzen aller Menschen zu respektieren und die Intimsphäre sowie die persönliche Schamgrenze zu achten und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.

 

  1. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter*innen bewusst und missbrauche meine Rolle im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen und Erwachsenen nicht. Ich gestalte die Beziehung zu Kindern, und Jugendlichen, Schutzbefohlenen und allen mir anvertrauten Personen transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Als Mitarbeiter*innen nutze ich meine Vertrauens- und Autoritätsstellung nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot.

 

  1. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung an und vor Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist.

 

  1. Ich verzichte auf alle audiovisuellen bzw. virtuellen Darstellungen von sexueller Gewalt oder kinderpornografischem Material in meinem persönlichen Mediengebrauch.

 

  1. Ich nehme alle Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Mitarbeiter*innen und Schutzbefohlene bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

 

  1. Bei jeder Vermutung, in Zweifelsfällen und bei Grenzüberschreitungen hole ich mir Hilfe bei FUVSS. Gegebenenfalls hole ich mir zunächst Unterstützung bei einer/einem mir vertrauten Mitarbeiter*innen und dann wenden wir uns gemeinsam an die FUVSS.

 

  1. Jeden Fall mit begründetem Verdacht melde ich bei der FUVSS als landeskirchliche Meldestelle. Mir ist bekannt, dass gem.§ 8 I KGSsG eine Meldepflicht eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt oder eines Verstoßes gegen das Abstinenzgebot besteht.

 

  1. Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt in unserer Arbeit innerhalb der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen kommuniziere ich verantwortungsvoll in den sozialen Medien und im persönlichen Kontakt. Die Kommunikation mit der Presse überlasse ich geschulten Personen des Öffentlichkeitsreferates.

 

  1. Ich versichere, dass kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Verfahren wegen einer in § 5 Absatz 1 Nr. 1 KGSsG genannten Straftat* gegen mich läuft oder ein entsprechendes Urteil gegen mich ergangen ist, dass in dem von mir vorgelegten erweiterten Führungszeugnis noch nicht eingetragen ist. Ich verpflichte mich, die mir vorgesetzte Person zu informieren, falls ich im Laufe meiner Tätigkeit Kenntnis von solchen Ermittlungen erhalte.

 

  1. Ich halte mich an die Verhaltensregelungen des Schutzkonzeptes der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen.

 

 

 

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Datum                                                Unterschrift

 

*das KGSsG verweist auf den jeweils geltenden Stand des SGB VIII. Dort sind aktuell die  §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i bis 184l, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 und 236 Strafgesetzbuch genannt. Sollte die Aufzählung um Straftatbestände erweitert werden, wären diese von der Selbstverpflichtungserklärung mit umfasst.

 

Präventionsangebote:

 

Kinder und Jugendliche werden durch regelmäßige Angebote angeleitet, mit Gefühlen und Geheimnissen umzugehen. Es gibt angenehme und unangenehme Gefühle und es gibt Gefühle, die beides ausdrücken. Ebenso gibt es gute und schlechte Geheimnisse. Die Mitarbeiter*innen zeigen den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen auf, dass schlechte Geheimnisse ungute Gefühle machen und Personen ihres Vertrauens weitergesagt werden müssen / dürfen. Jede Person hat das Recht Nein zu sagen, wenn etwas geschieht, das unangenehme Gefühle verursacht. Jede Person hat das Recht auf ihren eigenen Körper. Niemand darf andere berühren, wenn dies nicht gewollt ist. Kinder und Jugendliche erfahren, dass auch jemand, den man gern hat, Grenzen verletzen kann. Die Mitarbeiter*innen haben die Aufgabe, sensibel hinzuhören, wenn Menschen sich öffnen und von unguten Gefühlen erzählen.

 

Methodentasche „100% ICH (httpa//praevention.drk-nordrhein.de/100-ich)

 

Partizipation:

(Teilhaben lassen)

 

Unserer Kirchengemeinde Elbrixen-Falkenhagen ist es wichtig, dass die Mitarbeiter*innenschaft sich einbezogen fühlt. Verschiedene Mitarbeiter*innen arbeiten gemeinsam sowohl an der Entwicklung als auch der Weiterführung des Schutzkonzeptes. Über den Prozess wird dann im KV informiert. Das Schutzkonzept ist ein Qualitätsmerkmal unserer Kirchengemeinde. Die Mitarbeit dient der gesamten Gemeinde.

Die Sichtweisen der Kinder und Jugendlichen und weiterer Schutzbefohlener werden bewusst wahrgenommen und altersgerecht erfragt. Die Thematik wird in den jeweiligen Gruppen altersentsprechend thematisiert und transparent gemacht. Die Ergebnisse fließen fortlaufend in die Arbeit am und mit dem Schutzkonzept ein, z.B. bei der Erstellung der Potenzial- und Risikoanalysen.

Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene sowie alle beruflich und ehrenamtlich Tätigen werden über das bestehende Schutzkonzept informiert.

 

Beschwerdewege generell:

 

Das Gemeindeleben ist für uns das Miteinander von verschiedenen Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen und Bedürfnissen. Darum kann es vorkommen, dass nicht alle mit dem Ist-Zustand zufrieden sind.

Wir verstehen uns auch hier als Lernende.

Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass Vorstellungen und Bedürfnisse für das Gemeindeleben von allen geäußert werden können und auch kritische Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge Raum bekommen. Kritik zuzulassen ist ein Zeichen von Respekt, Vertrauen und Wertschätzung gegenüber der und dem anderen.

Die Auseinandersetzung mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen ist für uns eine Chance, die Qualität unserer Gemeindearbeit zu verbessern. Das Beschwerdemanagement unserer Gemeinde sorgt dafür, dass wir Beschwerden und Verbesserungsvorschläge aller Art ernst nehmen, prüfen und im Bedarfsfall Veränderungen vornehmen.

Alle Mitarbeiter*innen nehmen Beschwerden offen entgegen. Mitarbeiter*innen gehen mit Beschwerden offen und konfliktlösend um. Kann der Konflikt nicht gelöst werden, tragen die Mitarbeiter*innen die Beschwerde in den Kirchenvorstand. Gegebenenfalls wird das Problem in der nächsten Sitzung thematisiert, protokolliert und schlussendlich organisiert, veröffentlicht oder rückgemeldet.

 

 

Kooperation mit Fachleuten:

 

Im Rahmen der Gemeindearbeit kann es zu Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt kommen sowie zu Mitteilungen von Betroffenen, Opfern bzw. Zeugen. Wir verpflichten uns in diesen Fällen, Fachleute bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung einzubeziehen. So können Fehlentscheidungen verhindert und sichergestellt werden, dass der Betroffenenschutz bei der Entscheidungsfindung im Vordergrund steht.

Folgende Fachleute und Fachberatungsstellen sind bei einem Verdacht, einer Beobachtung, einer Mitteilung oder einer Zeugenaussage ansprechbar, darum werden wir sie in unserer Gemeinde bekanntmachen:

•   Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS): Die Fachstelle bietet fachliche Unterstützung für Leitungsverantwortliche, die sich in ihrer Arbeit mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung auseinandersetzen und ist gleichzeitig zentrale Anlaufstelle für Betroffene. Gleichzeitig fungiert sie als zentrale Meldestelle für Vorfälle und Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt, an die sich die Mitarbeiter*innen wenden müssen, sobald ein begründeter Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das Abstinenzgebot vorliegt. Zudem berät sie Mitarbeiter*innen zur Einschätzung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt oder eines Verstoßes gegen das Abstinenzgebot

  • Ansprechperson für betroffene Opfer von sexualisierter Gewalt in der Lippischen Landeskirche: Susanne Eerenstein, Leitung des Evangelischen Beratungszentrums.

•   Zentrale Anlaufstelle help: Sie bietet unabhängig Information und Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche. Die kostenlose Beratung ist unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht. Help vermittelt auf Wunsch an kirchliche Ansprechstellen weiter und informiert über alternative und unabhängige Beratungsangebote.

•   Hilfetelefon sexueller Missbrauch: Das Hilfetelefon, eingerichtet durch den oder die unabhängig Beauftragte*n für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt und für Fachkräfte. Jedes Gespräch bleibt vertraulich.

•   Erstberatung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: die telefonische Erstberatung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet die Möglichkeit, sich nach einem Vorfall sexueller Belästigung am Arbeitsplatz extern, niederschwellig und anonym (auch juristisch) beraten zu lassen.

 

Interventionspläne:

 

Wir verpflichten uns bei einer (möglichen) Grenzverletzung, -überschreitung, sowie der strafrechtlich relevanten Form sexualisierter Gewalt nach dem Interventionsrichtlinien der Lippischen Landeskirche zu handeln, wie sie am Ende dieses Abschnitts festgehalten sind.

Wir werden im Verdachts- oder Mitteilungsfall besonnen handeln und keine überstürzten Schritte einleiten. Wir wahren größtmögliche Vertraulichkeit, machen aber von Beginn an transparent, dass u.U. Fachberatung einbezogen werden muss. Erfolgt eine Mitteilung durch ein betroffenes Opfer, beziehen wir es in das weitere Verfahren mit ein.

 

Meldepflicht und Kooperation mit der Meldestelle FUVVS:

 

Die Meldestelle FUVVS unterstützt und entlastet die mit dem Verdacht oder Vorfall betrauten Personen. Gleichzeitig gewährleistet sie, dass jeder Verdacht oder Vorfall zur Sprache gebracht und adäquat behandelt wird.

Wir informieren unsere Mitarbeiter*innen darüber, dass

  • sie bei jedem begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einem Verstoß gegen das Abstinenzgebot nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet sind, die Meldestelle zu informieren
  • die Meldestelle für die Lippische Landeskirche bei der FUVSS angesiedelt und wie sie erreichbar ist
  • ihre Aufgabe nach der Meldung erfüllt ist und alle weiteren Schritte von der FUVSS veranlasst werden, d.h.
    • die Meldestelle prüft, welche weiteren Schritte gegangen werden müssen
    • die Meldestelle informiert das Leitungsorgan (Kirchenvorstandsvorsitzende)
    • im Fall eines begründeten Verdachts
      • beruft der Kirchenvorstand sodann ein Interventionsteam ein
      • Mitglieder des Interventionsteams sind:
        • Vertreter*in des Leitungsorgans (KV-Mitglied*r Vorsitzende*r der Gemeinde oder ein*e Kollegiumsmitglied*r)
        • Jurist*in, (hier kann ein*e externe*r Jurist*in oder auch ein*e Jurist*in aus der LLK hinzugezogen werden)
        • Öffentlichkeitsreferent*in, (hier kann eine Person von externer Stelle oder auch die Öffentlichkeitsabteilung der LLK hinzugezogen werden)
        • Vertretung der FUVSS
        • Falleinbringer*in (Person, durch die der Fall bekannt geworden ist, die die Beobachtungen gemacht hat.) Sie ist idR nur bei der ersten Sitzung oder wenn es erneut relevant ist, anwesend.
        • Ggf. Vertrauensperson
        • Sofern der Vorwurf gegen Pfarrpersonen geht, Mitglied des Kollegiums der LLK, da in diesem Fall nur das Kollegium (LLK als Anstellungsträger) Personalentscheidungen treffen kann

Wir informieren unsere Mitarbeiter*innen außerdem darüber, dass

  • sie sich im Falle einer Vermutung/eines Verdachts jederzeit an die Meldestelle wenden können, um sich zur Einschätzung eines Vorfalls oder Verdachts beraten zu lassen.

 

Im Interventionsfall handeln wir abhängig vom Verfahrensstand nach den jeweiligen, folgenden Interventionsplänen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Evaluation und Monitoring des Schutzkonzeptes:

 

Kein Konzept kann für die Ewigkeit geschrieben werden, auch kein Schutzkonzept. Unser Gemeindeleben und die damit verbunden Aktivitäten sind ständigen Veränderungen unterworfen. Wir arbeiten nicht nur mit wechselnden Teilnehmer*innen, sondern auch mit wechselnden Mitarbeiter*innen. Daher verpflichten wir uns als Kirchengemeinde in regelmäßigen Abständen von drei bis fünf Jahren oder wenn es aktuell zu Veränderungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen gekommen ist, das Schutzkonzept zu überarbeiten und eine neue Risikoanalyse zu verfassen.

Zu dieser Überarbeitung gehören die Überprüfung des Schutzkonzeptes unter Einbeziehung und Auswertung der konkreten (Verdachts-) Fälle. und die Befragung der Gemeinde nach ihren Umsetzungserfahrungen.

Die Verantwortung zur regelmäßigen Überprüfung des Schutzkonzeptes liegt bei unserem Kirchenvorstand. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung unserer Arbeit.

 

 

Anhang:

 

Risikoanalyse

Die Pilotgruppe hat sich das Leben unserer Kirchengemeinde unter dem Aspekt der möglichen Risiken angesehen, unter denen sexuelle Gewalt entstehen könnte.

Die Pilotgruppe hat dazu nach Lösungen gesucht.

Im Einzelnen sieht das für die Ev.-ref. Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen so aus:

 

In unserer Gemeinde gibt es: Krabbelgruppen, Kinderkirche, Kinderbibelwoche, Nachwuchsbläsergruppen, Konfirmandengruppen, Kindergruppen (2), Jugendgruppen (1). Es werden Kinderfreizeiten durchgeführt und es finden Übernachtungen statt.

In unserer Flächengemeinde gibt es Transportsituationen, weil Kinder und Jugendliche nicht aus allen Dörfern selbständig zu den Kreisen und Gruppen kommen können. Bei Transportsituationen soll eine zweite erwachsene Person mit eingesetzt werden, um potentielle Risikosituationen zu vermeiden. Alternativ kann im Zusammenspiel mit den Eltern vereinbart werden, dass die Kinder und Jugendlichen gebracht und abgeholt werden.

 

Es gibt im Gemeindeleben Krabbelgruppen mit Kindern unter drei Jahren, diese Gruppen werden von den idR Müttern geführt. Die Elternteile sind während der gesamten Zeit anwesend.

 

In der Konfirmandenarbeit haben wir zeitweise Menschen mit Behinderungen zu unterrichten, das Team KU hat diese Jugendlichen entsprechend der Absprache mit den Eltern betreut.

 

Welche Risiken können entstehen?

Krabbelgruppe:

Die Krabbelgruppen organisieren sich über die Mütter der jeweiligen Kinder. Die Mütter der Kinder sind die gesamte Zeit über anwesend und kümmern sich um Ihre Kinder.

 

 

 

Kinderkirche:

Die Kirchengemeinde bietet regelmäßig einen Mini-Gottesdienst an. Dieser Gottesdienst findet im Team statt, die Eltern bzw. Großeltern der Kinder sind während der gesamten Zeit anwesend.

Jungbläsergruppen:

Die Übungsleiter*innen arbeiten in der Regel allein mit der Gruppe. Um mögliche Risiken zu vermeiden, soll mit einer zweiten erwachsenen Person gearbeitet werden. Oder ein*e zweite*r Erwachsene*r befindet sich im Raum.

Kirchlicher Unterricht:

Die Pfarrperson trifft sich im wöchentlichen Wechsel mit der Katechumenen- und der Konfirmandengruppe. Bei kleineren Gruppen (<10) ist die Pfarrperson mit den Jugendlichen allein im Unterricht, bei größeren Gruppen soll es mindestens ein Zweierteam geben.

Eins zu Eins-Situationen sind zu vermeiden, es soll mindestens ein Zweierteam im Unterricht sein. Das Thema sexuelle Gewalt soll im Unterrichtsgeschehen durch einen Berater Platz finden, um die Jugendlichen durch Wissen zu stärken und zu schützen. 

Kinder- und Jugendgruppen:

In unserer Kirchengemeinde gibt es zwei Kindergruppen und eine Jugendgruppe. Es sollen jeweils zwei Mitarbeiter*innen vor Ort sein. Eine Annäherung von Dritten ist bei dem fröhlichen Miteinander in der Arbeit mit Kindern nicht völlig auszuschließen. Die Mitarbeiter*innen sind gewiesen, vorbeikommende Personen, die Kontakt zu Kindern aufnehmen, anzusprechen.

Für die angestellten Mitarbeiter*innen gilt: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung sind selbstverständliche Mindestvoraussetzung. Den Mitarbeiter*innen wird Gelegenheit zur Fortbildung insbesondere in Fragen sexueller Gewalt ermöglicht. Zudem wird in den Gruppen eine offene Atmosphäre geschaffen, in der über das Thema sexualisierte Gewalt gesprochen wird. Eine Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiter*innen ist erwünscht.

Weitere Risiken in der Arbeit mit Kindern können bei Verletzungen oder bei Wasch- und Toilettengängen liegen. Bei Versorgung von Verletzungen sind die Eltern sofort zu informieren, eine weitere Betreuungsperson soll bei der Versorgung anwesend sein. Toilettengänge sind ausschließlich Angelegenheit des Kindes. Hat sich ein Kind beim Spielen stark verschmutzt, sind die Eltern zu informieren; wird es gewaschen, soll eine zweite erwachsene Person anwesend sein.

 

Uns ist bewusst, dass wir als Verantwortliche in einer kleinen Kirchengemeinde nicht immer mit einem großen Mitarbeiter*innenteam arbeiten können. Der Kirchenvorstand der ev. – ref. Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen sieht sich dennoch in der Verpflichtung, die Mitarbeiter*innenteams personell möglichst großzügig aufzustellen.

 

 

Kinderfreizeiten: finden im Moment nicht statt. 

 

 

Räumlichkeiten:

In der Kirchengemeinde gibt es zwei Gemeindehäuser, ein Haus für Kinder-und Jugendarbeit, zwei Kirchen sowie Büro- oder Beratungsräume.

In den meisten Gebäuden gibt es auch Räume mit nicht einsehbaren Bereichen. Nutzer können sich bewusst zurückziehen. Die Räume werden zwischendurch von Mitarbeiter*innen betreten. In aller Regel sind zu Gruppenzeiten keine Handwerker, Reinigungskräfte oder Hausmeister vor Ort. Sollte sich kein anderer Termin finden, sollen Handwerker und Gruppenmitglieder deutlich getrennt sein.

Das Grundstück in Falkenhagen grenzt an ein Waldstück und ist somit unproblematisch zu betreten und auch einsehbar. Das Grundstück in Elbrinxen umfasst auch den kirchlichen Friedhof. Beide Grundstücke sind durch den lippischen Pilgerweg an ein Wandernetz angeschlossen. Es gibt Spaziergänger, Wanderer, Friedhofsbesucher. Der Kirchenvorstand erwartet von den Mitarbeiter*innen eine besondere Aufmerksamkeit und im Zweifel ein Zugehen und Nachfragen im Blick auf fremde Personen.

 

 

In Bewerbungsgesprächen wird das Thema „sexualisierte Gewalt“ aufgenommen, indem nach Erfahrungen und Methoden des oder der Bewerber*in gefragt wird. Außerdem wird betont, dass es in unserer Kirchengemeinde verpflichtend ist, ein erweitertes Führungszeugnis zu erbringen und im Laufe von 5 Jahren zu erneuern. Die Selbstverpflichtungserklärung wird von Bewerber*innen selbstverständlich erwartet. Die Selbstverpflichtungserklärung gilt für ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Allen Mitarbeitender*innen in Leitungsfunktion sowie allen Mitarbeiter*innen in der Gemeinde werden Fortbildungen zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ angeboten.

Mit Frau Nadine Gerstung gibt es eine Beauftragte gegen sexualisierte Gewalt in unserer Gemeinde. 

 

 

 

Dokumentationsbogen bei einer Vermutung oder

Mitteilung eines Falls von sexualisierter Gewalt

 

Dieser Gesprächsleitfaden ist eine Hilfestellung für Gesprächssituationen sowohl mit Betroffenen, als auch mit Ratsuchenden.

In diesen Gesprächen ist es wichtig, ganz klar die Aufgaben und auch die Grenzen vor Augen zu haben. Das heißt:

  • keine Therapie,
  • keine Täter*innenberatung,
  • in erster Linie: Vermittlung von Hilfe und Begleitung!

Was sollte der oder die Angesprochene beim ersten Gespräch beachten?

  • Ruhe bewahren!
  • Der meldenden Person aufmerksam zuhören, ermutigen und beruhigen.
  • Davon ausgehen, dass die meldende Person die Wahrheit sagt.
  • Nichts versprechen, was nicht eingehalten werden kann (z.B. versprechen, dass niemand etwas von dem Gespräch erfährt).
  • Zuhören, glauben, nachdenken.
  • Anerkennung für den Mut das Gespräch zu suchen.
  • Von der Verantwortung entlasten.
  • Eine erste Sicherheit wird vermittelt, indem signalisiert wird, dass sich in Kooperation mit der meldenden Person um die Sache gekümmert wird.
  • Sachlich mit den Dingen umgehen.
  • Keine Übernahme von polizeilichen Aufgaben.
  • Der meldenden Person mitteilen, dass es wichtig ist, selbst ebenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen, damit das Gehörte verarbeitet werden kann.
  • Auf keinen Fall den oder die vermutete*n Täter*in informieren.

 

 

 

 

 

 

Sachdokumentation

 

Dokumentiert von:

 

 

 

Wer meldet sich? (Vorname / Nachname)

 

 

 

Woher kommt er/sie? (Kirchengemeinde / Ortsgruppe eines Verbandes / KiTa/…)

 

 

Telefonnummer(n)

 

 

 

 

Weitere Kontaktmöglichkeiten?

(E-Mail, Anschrift…)

 

 

 

Was genau ist vorgefallen/ mitgeteilt worden?

 

 

 

 

 

 

Wo und wann ist es passiert?

 

 

 

 

Datum & Uhrzeit der Gespräche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was passiert, nachdem ich von einem Fall oder einem Verdacht erfahren habe:

  • Sofern es sich bei dem Meldenden um einen Mitarbeiter*innen handelt, muss er*sie aufgefordert werden die Meldestelle zu informieren.
  • Sofern es sich bei dem Meldenden um einen Teilnehmenden handelt, sollte auch er*sie aufgefordert werden, sich an die Meldestelle zu wenden, andernfalls wendet sich die Person, der der Fall gemeldet wurde, an die Meldestelle.
  • Alle weiteren Schritte werden von der Meldestelle angestoßen und dann vom Kirchenvorstand eingeleitet. (Siehe Interventionsplan).
  • Sollte sich nach Rücksprache mit der FUVSS herausstellen, dass es sich bei dem Verdacht um einen begründeten Verdacht handelt, kann die Sachdokumentation dieser zugeleitet werden.

 

Meldepflicht und Kooperation mit der Meldestelle FUVSS

Die Meldestelle FUVSS unterstützt und entlastet die mit dem Verdacht oder Vorfall betrauten Personen. Gleichzeitig gewährleistet sie, dass jeder Verdacht oder Vorfall zur Sprache gebracht und adäquat behandelt wird.

Wir informieren unsere Mitarbeiter*innen darüber, dass

  • sie bei jedem begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einem Verstoß gegen das Abstinenzgebot nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet sind, die Meldestelle zu informieren
  • die Meldestelle für die Lippische Landeskirche bei der FUVSS angesiedelt und wie sie erreichbar ist
  • ihre Aufgabe nach der Meldung erfüllt ist und alle weiteren Schritte von der FUVSS veranlasst werden, d.h.
    • die Meldestelle prüft, welche weiteren Schritte gegangen werden müssen
    • die Meldestelle informiert das Leitungsorgan (Kirchenvorstands-vorsitzende)
    • im Fall eines begründeten Verdachts
      • beruft der Kirchenvorstand sodann ein Interventionsteam ein.
      • Mitglieder des Interventionsteams sind: (siehe nä. Seite)


 

Das Interventionsteam:

Je nach Personalverantwortung für die beschuldigte Person hat der Kirchenvorstand oder ein Vertreter des Kollegiums des Landeskirchenrates die Leitung des Interventionsteams inne. Eine Vertreterin der FUVsS ist stets Mitglied des Interventionsteams. Weitere Mitglieder können fall- und situationsbezogen berufen werden. Dies können z.B.  ein Jurist/eine Juristin, die Leitung der Stabstelle Sexualisierte Gewalt oder die Öffentlichkeitsreferentin der Lippischen Landeskirche sein.

Wir informieren unsere Mitarbeiter*innen außerdem darüber, dass

  • sie sich im Falle einer Vermutung/eines Verdachts jederzeit an die Meldestelle wenden können, um sich zur Einschätzung eines Vorfalls oder Verdachts beraten zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpersonen innerhalb der Lippischen Landeskirche bzw. für diese tätig

Ansprechpersonen der Lippischen Landeskirche

Die Landeskirche verfolgt das Ziel, sexuellen Missbrauch durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende zu verhindern und aufzuklären. Zu diesem Zweck hat sie im Jahr 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, das sich an einer Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) orientiert. Betroffene von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch können sich an die Ansprechstelle der Lippischen Landeskirche wenden. Aufgabe der Ansprechstelle ist es, einen Erstkontakt mit den Betroffenen herzustellen und zu klären, ob eine Weitervermittlung an andere Beratungsstellen oder therapeutische Einrichtungen erforderlich und gewünscht ist beziehungsweise ob und in welcher Form eine Unterrichtung der Landeskirche von den Betroffenen gewünscht wird. Die Ansprechstelle steht ausdrücklich auch anderen Personen zur Verfügung, die mit ihrem Wissen zu Fällen sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende im Kontext der Lippischen Landeskirche zur Aufarbeitung beitragen können.

Ansprechstelle der Lippischen Landeskirche

Evangelisches Beratungszentrum

Annette Braune und Thomas Warnke

Telefon: 05231 / 99280

E-Mails:

ansprechstelle@lippische-landeskirche.de

Thomas.warnke@lippische-landeskirche.de

Annette.braune@lippische-landeskirche.de

Stand: 16.01.2026

Meldestelle der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (FUVsS)
Birgit Pfeifer
Referentin Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
­Telefon: 0211-6398-342
­E-Mail: 
b.pfeifer@diakonie-rwl.de

Unabhängige / externe Ansprechstelle
SOS-Kinderdorf e.V.
SOS-Kinderdorf Lippe
Beratung und Treffpunkt Blomberg
Holstenhöfener Str. 4
32825 Blomberg
Herr Holger Nickel und Frau Lana-Katharina Nerowski
Telefon +49 5235 5097930
holger.nickel@sos-kinderdorf.de

Stabsstelle Prävention sexualisierte Gewalt in der LLK

Kai Mauritz, Leitung
Telefon: 05231 976-806
E-Mail:kai.mauritz@lippische-landeskirche.de

Nadja Betke, Juristin
Telefon: 05231 / 976 -723
E-mail: nadja.betke@lippische-landeskirche.de

Johanna Ancutko, Schutzkonzeptberatung
Telefon: 05231 976-774
E-Mail: johanna.ancutko@lippische-landeskirche.de

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Birgit Brokmeier
Tel. 05231/976 767
E-Mail: birgit.brokmeier@lippische-landeskirche.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kirchliche Ansprechstellen der FUVSS und help

Funktion

Name

Telefon

E-Mail

Beratung und Meldestelle

Birgit Pfeifer

0211-6398342

0151-11344290

b.pfeifer@diakonie-rwl.de

Zentrale Anlaufstelle .help

 

 

0800-5040112

zentrale@anlaufstelle.help

 

Externe Ansprechstellen

Funktion

Name

Telefon

E-Mail

Hilfetelefon sexueller Missbrauch

 

0800 – 2255530

 

Erstberatung Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

030 – 185551855

 

Koordinator*in Fachstelle Kinderschutz des Kreises Lippe

Kerstin Plischka

05231- 624410

K.Plischka@kreis-lippe.de

Fachberater*in gegen sexualisierte Gewalt des Kreises Lippe

Bettina Papenmeier

05231 - 621168

B.Papenmeier@kreis-lippe.de

Familien-, Ehe-, Kinder- und Jugendberatung des Kreises Lippe

 

05231 - 621 621

familienberatung@kreis-lippe.de

Beratungsstelle SOS Kinderdorf Lippe

Holger Nickel,

Beatrix Schröder

05235 - 5097930

holger.nickel@sos-kinderdorf.de

beatrix.schroeder@sos-kinderdorf.de

Frauenberatungsstelle Alraune e.V.

 

 

05231 -20177

info@alraune-frauenberatung.de

Beratungsstelle pro familia

 

 

05231 -26841

lippe@profamilia.de

SOS-Kinderdorf e.V. Lippe

Beratung und Treffpunkt Blomberg

Holstenhöfener Str. 4

32825 Blomberg

 

Herr Holger Nickel

Frau Lana-Katharina Nerwoski

 

+49 5235 5097930

 



Autor: leweke -- 16.01.2026; 14:33:54 Uhr

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