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Evangelische Gemeindestiftung Lippe

Warum eine Stiftung?

Die sinkenden Einnahmen durch die Kirchensteuer hängen hauptsächlich von der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen ab. Nach einer Prognose der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) wird sich die Zahl der Evangelischen bis zum Jahr 2030 um ein Drittel verringern, die Finanzkraft wird sich im selben Zeitraum halbieren.

Die Einnahmen aus der Kirchensteuer reichen nicht mehr aus, um alle kirchenmusikalischen Konzerte, jede Sanierung oder jede notwendige Stelle in der Kirchengemeinde zu finanzieren.

Die Erträge aus dem Stiftungsfonds helfen langfristig, denn eine Stiftung denkt nicht nur an heute – sie sorgt für morgen und übermorgen. Ihre Wirksamkeit hängt dabei  ganz wesentlich von der Höhe des Stiftungsvermögens ab. Denn dieses Vermögen wird nicht ausgegeben: Es soll auf dem Geldmarkt arbeiten und Zinsen und Erträge erwirtschaften. Diese kommen dann uneingeschränkt der aktuellen Arbeit in den evangelisch – reformierten Kirchengemeinden Falkenhagen und Elbrinxen zugute. So hilft die Stiftung dauerhaft – Jahr für Jahr.  Wer unseren Stiftungsfonds zustiftet, unterstützt unsere Kirchengemeinden auf Dauer.

 

Was wird gefördert?

Der Kirchenvorstand beschließt nach der Ausschüttung der Erträge, welchem Bereich der kirchengemeindlichen Arbeit das Geld zugewiesen wird. Er hat sich dabei an dem Stiftungszweck zu orientieren. Bis März jeden Jahres hat er einen Rechenschaftsbericht zu erstellen, ob die Erträge satzungsgemäß ausgeschüttet wurden.

Bereiche, die durch die Stiftung begünstigt werden können sind z.B.:

 

  • Die denkmalsgeschützten Kirchen
  • Der kirchenmusikalische Bereich
  • Die Jugendarbeit
  • Arbeit mit Kindern
  • Arbeit mit älteren Menschen
  • Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
  • und vieles andere…

 

 

So können Sie helfen:

 

Mit einer Spende:

Jede Zuwendung unterhalb von 200 Euro wird als Spende gewertet und kommt unserer Kirchengemeinde zu 100 Prozent zu Gute. Im Sinne des Stiftungszweckes sind Spenden zeitnah zu verwenden.

 

Mit einer Jubiläums- oder Geburtstagssammlung:

Sie haben im Grunde alles, aber ein Fest oder ein Jubiläum steht an. Wie soll man es mit den Geschenken halten? Wie wäre es, wenn Sie anlässlich Ihres Geburtstages, Ihres Jubiläums oder ihres Festes eine Gabe für den Stiftungsfonds der Evangelisch - reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen / Falkenhagen erbitten würden? So bleibt eine Erinnerung, an der sich Schenkende und Beschenkte über den Tag hinaus erfreuen können - und außerdem hilft es der Kirchengemeinde auf Dauer.

 

Werden Sie Zustifter:

Mit einem Betrag von mindestens 200 Euro können Sie die Kapitaldecke des Stiftungsfonds der Evangelisch - reformierten Kirchengemeinde Elbrinxen / Falkenhagen stärken. Je höher das Kapital, umso höher die Erträge, die zum Ende des Jahres zu 100 Prozent in unsere Kirchengemeinde fließen - und das Jahr für Jahr. So hilft Ihre Gabe nicht nur einmalig, sondern auf Dauer.

 

Mit einem Vermächtnis:

Wenn Sie den Wunsch haben, Ihre Kirchengemeinde auch über den Tod hinaus zu fördern, dann können Sie unseren Stiftungsfonds mit einem Vermächtnis bedenken.

 

 

Zustiften können Sie auf folgendes Konto:

Für die evangelisch - reformierte Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen:

IBAN DE34 3506 0190 2000 0580 10

BIC GENODED1DKD bei der KD Bank Dortmund

mit dem Vermerk:    Stiftungsfonds evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen

 

Wenn Sie Fragen zu dem Stiftungsfonds unserer Gemeinde haben, dann wenden Sie sich bitte an:

Pfarrer Leweke Tel.: 05283 / 948081

Mail: dietmar.leweke(at)gmx.de

oder an die „Evangelische Gemeindestiftung“, Leopoldstr. 27, 32756 Detmold:

Anja Halatscheff, Tel.: 05231/976-726, E-Mail:  info(at)ev-stiftung-lippe.de

 

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck der Evangelischen Gemeindestiftung Lippe:

 

(1) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr.1 Abgabenordnung für die Verwirklichung gemeindlicher und sonstiger kirchlicher Zwecke, sowie der Zwecke der Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe - im Rahmen der diakonischen Arbeit der Kirchengemeinden der Lippischen Landeskirche und ihrer Einrichtungen. Maßgeblich sind die Grenzen der Lippischen Landeskirche und ihrer Kirchengemeinden und der Wirkungskreis der Einrichtungen zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung. Weiterer Zweck ist die Förderung der Jugendhilfe und mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Abgabenordnung. Die Beschaffung von Mitteln für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt sind. Darüber hinaus kann die Stiftung im Rahmen der oben angeführten Zwecke eigene Projekte, Initiativen und Veranstaltungen unmittelbar selbst durchführen.

Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung).

 

(2) Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:

Unterstützung der Weitergabe des Evangeliums

Unterstützung der Arbeit mit älteren Menschen

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen

Unterstützung gemeindenaher Diakonie

Unterstützung der Kirchenmusik

Unterstützung der Substanzerhaltung der evangelischen Kirchen, insbesondere die in der Denkmalsliste nach dem Denkmalsschutzgesetz Nordrhein Westfalen eingetragen sind.

 

(3) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.

 

(4) Die Stiftung kann als Treuhänderin die Verwaltung anderer unselbständiger Stiftungen übernehmen, die gleichartige Zwecke verfolgen. Die Verwaltungstätigkeit kann nur unentgeldlich erfolgen.



Autor: leweke -- 04.01.2021; 12:55:38 Uhr

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Aktuell:

 

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Altkleidersammlung in Elbrinxen: 

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, gebrauchte Kleidung für einen guten Zweck weiterzugeben.

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Vertrauensperson in Fragen sexualisierter Gewalt ist Frau Nadine Gerstung

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