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Wissenswertes zu den Stiftungsfonds Elbrinxen-Falkenhagen

Um eine Stiftung einzurichten sind gewisse Vorbedingungen erforderlich. Es muss eine Satzung vorliegen. Es muss ein Vorstand und ein Kuratorium gebildet werden. Es muss eine Mindestsumme einer Kapitaleinlage vorhanden sein...
Die Landeskirche ist all diese Schritte auf dem Weg zur Einrichtung einer Stiftung gegangen. Am 17. Oktober 2007 waren die formalen und rechtlichen Vorbedingungen erfüllt, aus der Hand der Regierungspräsidentin erhielt der Landessuperintendent die Anerkennungsurkunde. Für die Kirchengemeinden, die sich dieser Stiftung mit eigenen Einlagen anschließen wollten, bestand nun die Möglichkeit mit einem „eigenen Topf“ unter dem Dach der  „Evangelischen Gemeindestiftung Lippe“ eine eigene „Stiftung“ einzurichten. Formal bekommt diese „Stiftung“ den Namen „Stiftungsfonds“, weil es keine selbständige Stiftung ist und unter einer Dachstiftung geführt wird. Die ev. – ref. Kirchengemeinden Elbrinxen und Falkenhagen haben also so einen Stiftungsfonds eingerichtet. Sie müssen kein eigenes Kuratorium und keine eigene Satzung haben, profitieren also von den Einrichtungen der Dachstiftung. Für den Stiftungsfonds der Kirchengemeinden besteht auch die Möglichkeit weitere Stiftungsfonds zu errichten – z.B. wenn ein Großstifter seine Zustiftung mit seinem Namen verbunden sehen möchte oder einen ganz besonderen Zweck innerhalb des Stiftungsfonds der Kirchengemeinden mit seiner Zustiftung verbindet.
Gelder in Stiftungen müssen so angelegt sein, dass sie auch auf lange Zukunft hinaus Zinsen für den jeweils festgelegten Zweck erwirtschaften. Dazu muss das Geld konservativ festgelegt werden. Riskante Anlagen sind nicht erwünscht, da bei ihnen zwar einerseits das Erfolgserlebnis in Form von hohen Zinseinnahmen möglich – aber zugleich auch das Risiko des Verlustes ungleich höher ist als bei konservativen Geldanlagen. So werden die Gelder der Evangelischen Gemeindestiftung Lippe sicher angelegt. Gelder, die dem Stiftungsfonds der ev. – ref. Kirchengemeinde Elbrinxen-Falkenhagen zugestiftet werden, fließen zu 100 Prozent in das Stiftungskapital der Kirchengemeinde. Dieses Kapital kann nicht angegriffen werden – es soll für die Zukunft arbeiten. Der Vorteil für die Kirchengemeinde liegt darin, dass dieses Geld zusammen mit dem Geld aller anderen beteiligten Kirchengemeinden und dem Geld der Dachstiftung addiert eine schöne Gesamtsumme ergibt und zusammen veranlagt wird. So sind die Zinsen (auch bei niedriger Zinslage) höher als bei einer Einzelverzinsung. Die Zinsen der Einlagen aus Elbrinxen-Falkenhagen kommen Jahr für Jahr ausschließlich unserer Kirchengemeinde zu Gute – und das auf Dauer. Wichtig ist also, dass unser Kapital steigt, damit auch die jährlichen Ausflüsse höher ausfallen. Der Kirchenvorstand berät in jedem Jahr, welchen Zweck die Zinsausflüsse zu Gute kommen. Der Stiftungszweck umfasst im Grunde die Spannbreite aller Aufgaben einer Kirchengemeinde, so dass die Zinsen u. a. für folgende Zwecke genutzt werden können:

• für den Unterhalt oder eine eventuelle Renovierung der historischen Gebäude,
• für die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen,
• für die Kirchenmusik,
• für die Arbeit mit Konfirmanden,
• für die Arbeit mit Senioren,
• für die diakonische Arbeit
Noch ist unser Stiftungskapital in Elbrinxen-Falkenhagen sehr niedrig. Dementsprechend sind auch die Zinsen sehr bescheiden. Wir hoffen, dass die Stiftung in unserer Gemeinde ankommt und dass sie von den Menschen unterstützt wird, weil sie eine gute Sache für die Zukunft unserer Gemeinde ist und uns helfen wird, den zu erwartenden Kirchensteuerrückgang etwas abzumildern. Auf diesem Weg gibt es Jahr für Jahr verlässliche Gelder außerhalb der Steuerzuweisungen. Die finanziellen Aufwendungen für den Erhalt der Gebäude (in Falkenhagen z.B. die Fassadenrenovierung des alten Pfarrhauses 2013/14), lassen uns erkennen, dass wir auf zusätzliche Mittel angewiesen sind, um unsere Aufgaben zu erfüllen und unsere schönen historischen Kirchen und Gebäude zu erhalten. Wenn Sie uns dabei helfen wollen, freuen wir uns über Ihre Spenden (bis max. 200 Euro) oder Ihre Zustiftungen (mindestens 200 Euro). Bitte vermerken Sie, ob Sie der Stiftung zustiften wollen (damit erhöhen Sie den Kapitalstand der Einlage und helfen dauerhaft, Jahr für Jahr) oder uns eine Spende zukommen lassen wollen (Spenden müssen im Sinne des Stiftungszweckes zeitnah verwendet werden und fließen nicht in den Kapitalstock).



Autor: leweke -- 04.01.2021; 12:54:03 Uhr

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Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, gebrauchte Kleidung für einen guten Zweck weiterzugeben.

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